Die gerichtsnahe Mediation ist eine Vermittlung.
Der Begriff Mediation wird wie folgt definiert: Es handelt sich um ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren. Die Konfliktparteien arbeiten mit Hilfe einer dritten, unparteiischen Person (dem Mediator) konstruktiv und vertraulich daran, AUSSERGERICHTLICH eine Einigung herbeizuführen. Das Ergebnis muss den beiderseitigen Interessen und Bedürfnissen entsprechen (eine WIN-WIN Situation). Die gerichtsnahe Mediation sorgt also dazu, dass es zu einer Einigung kommt, bevor die Gerichte ihre Arbeit aufnehmen.
Damit wird impliziert, dass Die gerichtsnahe Mediation eine ALTERNATIVE zur gerichtlichen Verhandlung darstellt. Das ist auch normalerweise so: Anstelle einer Klage-Einreichung wird eine Mediation durchgeführt.
Es sind allerdings Fälle bekannt, in denen die Konfliktparteien im Vorfeld des Gerichtsprozesses keinerlei Kenntnisse über die Möglichkeit der Durchführung einer Mediation besaßen und diese Konfliktlösungsmethode erst kennen lernten, nachdem der Prozess bereits offiziell begonnen hatte.
An dieser Stelle kann die gerichtsnahe Mediation einsetzen: Ein Gerichtsprozess kann auch NACH DER KLAGEERHEBUNG für die Dauer einer Mediation ausgesetzt werden. Das gerichtliche Verfahren wird erst nach deren Abschluss weitergeführt.
Häufig schlägt der Richter in einem frühen Stadium eines Gerichtsprozesses einen Vergleich vor, der dann von den Anwälten nach Rücksprache mit ihren Mandanten ausgehandelt wird. Das Ergebnis ist aber in der Regel für mindestens einen der Konfliktpartner negativ. Auch hier bietet die Mediation bessere Möglichkeiten, eine WIN-WIN Lösung zu erarbeiten und damit den Gerichtsprozess in beiderseitigem Einvernehmen zu beenden.
Die gerichtsnahe Mediation bietet den Konfliktparteien viele Vorteile:
Im Fall einer einvernehmlichen Einigung in der gerichtsnahen Mediation ersetzt diese den Anwaltsvergleich – damit kann das Gerichtsverfahren vorzeitig beendet werden.
Beide Konfliktparteien arbeiten aktiv an der Ausgestaltung ihrer Einigung. Damit geben sie den Einfluss auf das Ergebnis nicht an einen Richter ab, der in der Regel eine Entscheidung auf der Basis der ihm zur Verfügung gestellten Informationen treffen muss.
Eine Einigung kann besser erzielt werden als im gerichtlichen Verfahren, denn dort werden nur wenige Informationen offen gelegt. In der Mediation sprechen die Konfliktparteien ganz offen mit dem Mediator: Er ist vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die einzelnen Parteien können im vertraulichen Einzelgespräch mit dem Mediator bessere Lösungswege auf Basis umfassender Informationen erarbeiten und diese in die Mediation einbringen.
Ein Einigungsvorschlag beider Konfliktparteien wird vom Richter sehr gerne angenommen: Damit erspart sich dieser die Ausarbeitung eines rechtskräftigen Urteils, außerdem kann keine Partei mehr in Berufung oder Revision gehen.
Hat sich bei den Konfliktparteien einmal der Wille manifestiert, eine möglichst gute Lösung zu erarbeiten, sorgt diese Motivation für eine zügige Umsetzung!
Die gerichtsnahe Mediation bringt Kostenvorteile:
Die Kosten für das Gericht und für die beiden Anwälte bleiben auch bei einer gerichtsnahen Mediation bestehen. Allerdings fallen für das gerichtliche Verfahren weniger Kosten an, wenn es dank eines erfolgreichen außergerichtlichen Vergleichs frühzeitig beendet werden kann! Auch sind die anwaltlichen Vergleichsgebühren nicht mehr zu zahlen! Die zusätzlichen Kosten für den Einsatz des Mediators erhöhen die Gesamtkosten einer gerichtlichen Einigung wenig bis gar nicht.
Die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung macht den Einsatz von Sachverständigen obsolet und erspart damit erhebliche Kosten.
Die gerichtsnahe Mediation sorgt für nachhaltig gute Beziehungen der Konfliktparteien. Damit distanzieren sich die Parteien nicht voneinander, sondern können im Gegenteil ihre geschäftlichen Beziehungen in gutem Einvernehmen fortführen.
Fazit:
Die gerichtsnahe Mediation kann in jedem Fall zu einer besseren Lösung führen als ein strittiges Urteil des Gerichts. Damit macht es also auch noch Sinn, über die Durchführung eines Mediationsprozesses nachzudenken, wenn ein gerichtliches Verfahren bereits begonnen wurde.