Die gerichtsnahe Mediation
Die gerichtsnahe Mediation ist eine Vermittlung. Der Begriff Mediation wird wie folgt definiert: Es handelt sich um ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren. Die Konfliktparteien arbeiten mit Hilfe einer dritten, unparteiischen Person (dem Mediator) konstruktiv und vertraulich daran, AUSSERGERICHTLICH eine Einigung herbeizuführen. Das Ergebnis muss den beiderseitigen Interessen und Bedürfnissen entsprechen…